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V0800 Antrag Wer Hat Anspruch – Voraussetzungen für Bürgergeld 2025

Niklas Tobias Koch • 2026-04-14 • Gepruft von Oliver Weber


Der V0800 Antrag ist das zentrale Formular für die Beantragung von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Doch nicht jeder hat automatisch Anspruch auf diese Grundsicherung. Die beiden entscheidenden Voraussetzungen – Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit – bestimmen, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Seit der Reform von Hartz IV zu Bürgergeld im Jahr 2023 haben sich die Bedingungen für Leistungsberechtigte verändert. Die Karenzzeit für Vermögen wurde eingeführt, und die Regelsätze wurden angepasst. Wer einen Antrag stellen möchte, sollte daher die aktuellen Voraussetzungen genau kennen.

Dieser Beitrag erklärt, wer den V0800 Antrag stellen kann, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Faktoren die Entscheidung des Jobcenters beeinflussen.

Wer hat Anspruch auf den V0800 Antrag?

Der V0800 Antrag richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft decken können und die grundlegenden Voraussetzungen nach § 7 SGB II erfüllen. Die folgenden Kriterien spielen eine zentrale Rolle:

Anspruch
Erwerbsfähige Hilfebedürftige
Formular
V0800 für Bürgergeld (SGB II)
Zuständigkeit
Beim zuständigen Jobcenter
Bearbeitung
Regelbedarf nach Antragseingang

Grundvoraussetzungen im Überblick

Um überhaupt einen Anspruch auf Bürgergeld zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestalter von 15 Jahren, ohne Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente
  • Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland
  • Körperliche, geistige und seelische Fähigkeit, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten
  • Nachweis der Hilfebedürftigkeit durch das Jobcenter
Wichtiger Hinweis

Auch Personen, die nicht selbst erwerbsfähig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.

Was bedeutet Erwerbsfähigkeit?

Erwerbsfähig im Sinne des SGB II ist, wer körperlich, geistig und seelisch in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden einer Beschäftigung nachzugehen. Nach Angaben der Sozialplattform darf keine Krankheit oder Behinderung die Aufnahme einer Arbeit dauerhaft verhindern.

Bestimmte Personengruppen gelten jedoch vorübergehend als erwerbsfähig, auch wenn ihnen eine Erwerbstätigkeit aktuell nicht zugemutet werden kann:

  • Krankheit oder Behinderung (voraussichtlich nicht länger als sechs Monate)
  • Schwangerschaft
  • Erziehung eines Kindes unter drei Jahren
  • Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
  • Schulbesuch

Hilfebedürftigkeit und Bedarfsgemeinschaft

Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt. Wie die Bundesagentur für Arbeit erläutert, zahlt das Jobcenter in diesem Fall den Differenzbetrag zwischen dem vorhandenen Einkommen und den Bürgergeld-Leistungen.

Eine Bedarfsgemeinschaft entsteht, wenn Personen gemeinsam wirtschaften und füreinander Verantwortung tragen. Dies ist insbesondere der Fall bei:

  • Gemeinsamem Wohnsitz länger als ein Jahr
  • Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind
  • Gemeinsamer Versorgung von Kindern oder Angehörigen
  • Befugnis, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen

Wichtige Fakten auf einen Blick

Kriterium Beschreibung
Erwerbsfähigkeit 15 Jahre bis Rentenalter, mindestens 3 Std./Tag arbeitsfähig
Hilfebedürftigkeit Einkommen unter dem Existenzminimum
Wohnsitz In Deutschland mit Lebensmittelpunkt
Vermögensfreibetrag (Karenzzeit) 40.000 € für erste Person, 15.000 € je weitere Person
Vermögensfreibetrag (nach Karenzzeit) 15.000 € pro Person der Bedarfsgemeinschaft

Was ist der V0800 Antrag und wie stellt man ihn?

Der V0800 ist das offizielle Antragsformular für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Das Jobcenter prüft anhand der gemachten Angaben, ob ein rechtlicher Anspruch auf Bürgergeld besteht.

Antragstellung beim Jobcenter

Bürgergeld wird beim zuständigen Jobcenter am Wohnort beantragt. Zuständig ist das Jobcenter der Stadt oder des Landkreises, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Der Antrag kann persönlich vor Ort oder in vielen Fällen auch digital eingereicht werden.

Bei der Antragstellung müssen Sie Angaben zu folgenden Punkten machen:

  • Persönliche Daten aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Einkommensverhältnisse und Vermögenswerte
  • Wohnkosten und Mietverhältnis
  • Gesundheitszustand und Erwerbsfähigkeit
  • Bisherige Beschäftigungen und Qualifikationen
Tipp zur Antragstellung

Stellen Sie den Antrag auch dann, wenn Sie unsicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Das Jobcenter prüft Ihren Anspruch im Detail und teilt Ihnen die Entscheidung in einem Bescheid mit.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sollten Sie verschiedene Dokumente bereithalten. Nach Angaben des Heidekreises zählen dazu insbesondere:

  • Rentenbescheid
  • Bescheid des Arbeitsamtes
  • Wohngeldbescheid
  • Nachweis über Kindergeld
  • Unterhaltsnachweis
  • Verdienstnachweise, auch für geringfügige Beschäftigungen
Wichtiger Hinweis

Reichen Sie niemals Originale als Nachweise ein. Unterlagen, die Sie beim Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach acht Wochen vernichtet. Bewahren Sie daher Kopien aller eingereichten Dokumente auf.

Nach der Antragstellung

Nach Eingang des Antrags prüft das Jobcenter Ihre Angaben und ermittelt die Höhe des möglichen Bürgergeld-Anspruchs. Dabei spielt es eine Rolle, ob Sie:

  • Kein oder nur ein geringes Einkommen haben
  • Kinder haben oder alleinerziehend sind
  • Allein oder mit anderen Personen zusammenleben

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. In dringenden Fällen können jedoch sofort Leistungen beantragt werden, wenn ein besonderer Bedarf besteht.

Welche Grenzen und Ausschlüsse gibt es bei Bürgergeld?

Nicht jede Person, die finanzielle Schwierigkeiten hat, erhält automatisch Bürgergeld. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die den Anspruch begrenzen oder ganz ausschließen.

Einkommensgrenzen und Freibeträge

Beim Einkommen werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt, bevor die Hilfebedürftigkeit festgestellt wird. Der Deutsche Gewerkschaftsbund weist darauf hin, dass auch Erwerbstätige Bürgergeld erhalten können, wenn ihr Verdienst nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.

Zum Einkommen zählen alle Geldzahlungen und in bestimmten Fällen auch Sachleistungen wie kostenfreie Verkehrsmittel oder Arbeitsmittel. Vom Bruttoeinkommen werden Absetzbeträge und Freibeträge abgezogen.

Vermögensgrenzen

Während der ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs – der sogenannten Karenzzeit – wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Erheblich ist ein Vermögen nach den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit, wenn es folgende Beträge übersteigt:

  • 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person
  • 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft

Nach Ablauf der Karenzzeit gilt ein einheitlicher Freibetrag von 15.000 Euro pro Person. Die Aufbewahrung von Kontoauszügen kann relevant werden, da das Jobcenter Vermögensnachweise verlangen kann.

Ausschluss vom Bürgergeld

Bestimmte Personengruppen sind vom Anspruch auf Bürgergeld ausgeschlossen. In den Hinweisen zum SGB-II-Antrag wird klargestellt, dass Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Leistungen nach dem SGB II erhalten können.

Rechtliche Grundlage

Der Ausschluss vom Bürgergeld betrifft insbesondere Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese erhalten stattdessen reduzierte Leistungen nach den dortigen Regelungen.

Erwerbsunfähigkeit und Sonderfälle

Personen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, können dennoch Bürgergeld erhalten, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben. In diesem Fall wird die erwerbsfähige Person als Antragstellerin oder Antragsteller geführt.

Bei psychischen Erkrankungen kann der Grad der Behinderung eine Rolle spielen. Die Grad der Behinderung Psyche Tabelle kann Aufschluss über die Einordnung geben, wobei die endgültige Bewertung immer durch das Jobcenter erfolgt.

Zeitlicher Ablauf der Antragstellung

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung vergeht in der Regel einige Zeit. Der folgende Ablauf gibt einen Überblick über die typischen Schritte:

  1. Antragstellung: Persönlich beim Jobcenter oder digital über die Online-Portale der Bundesagentur für Arbeit
  2. Vorläufige Leistung: In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Antragseingang
  3. Prüfung: Detaillierte Überprüfung der Voraussetzungen durch das Jobcenter
  4. Bescheid: Schriftliche Mitteilung über den endgültigen Anspruch
  5. Regelzahlung: Monatliche Überweisung des bewilligten Bürgergelds
  6. Jährliche Überprüfung: Regelmäßige Kontrolle der weiterhin bestehenden Voraussetzungen

Was ist sicher – und was bleibt unklar?

Gesicherte Informationen Unklare Bereiche
Gesetzliche Kriterien nach SGB II sind eindeutig festgelegt Individuelle Prüfung kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen
Regelbedarfstabellen werden jährlich angepasst und veröffentlicht Regionale Jobcenter können in der Auslegung variieren
Karenzzeit beträgt ein Jahr ab Antragstellung Sonderfälle wie Unterbrechungen können abweichende Regelungen erfordern
Vermögensfreibeträge sind gesetzlich definiert Bewertung einzelner Vermögenswerte kann unterschiedlich ausfallen

Hintergrund: Bürgergeld und die Reform von 2023

Das Bürgergeld löste zum 1. Januar 2023 die frühere Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) ab. Die Reform brachte mehrere wesentliche Änderungen mit sich, die auch Auswirkungen auf den V0800 Antrag haben.

Die wichtigsten Neuerungen betrafen die Einführung einer einjährigen Karenzzeit, in der Vermögen und Wohnkosten nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Ziel war es, den Druck auf Leistungsberechtigte zu reduzieren und einen größeren Anreiz für die Aufnahme von Arbeit zu schaffen.

Gleichzeitig wurden die Regelsätze an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Die monatlichen Leistungen setzen sich aus dem Regelbedarf, den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfszuschlägen zusammen.

Gesetzliche Grundlagen und Quellen

Die rechtliche Grundlage für das Bürgergeld findet sich im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. § 7 SGB II definiert die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, während die Hilfebedürftigkeit in § 9 SGB II näher erläutert wird.

Nach § 7 Absatz 1 SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze für die gesetzliche Rente noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die konkrete Umsetzung und Berechnung der Leistungen erfolgt durch die Jobcenter auf Grundlage von Verwaltungsvorschriften und Bundesrichtlinien.

Zusammenfassung und nächste Schritte

Der V0800 Antrag auf Bürgergeld setzt voraus, dass Antragstellende erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Die Prüfung erfolgt durch das zuständige Jobcenter, das anhand der vorgelegten Unterlagen und Nachweise über den Anspruch entscheidet.

Wer einen Antrag in Betracht zieht, sollte zunächst prüfen, ob die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind, und dann die erforderlichen Dokumente zusammenstellen. Eine frühzeitige Beratung beim Jobcenter oder bei einer Schuldnerberatungsstelle kann helfen, den Prozess zu beschleunigen.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet auf ihren Webseiten weitere Informationen und Formulare zum Download an.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat keinen Anspruch auf Bürgergeld?

Keinen Anspruch haben Personen, die nicht erwerbsfähig sind und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wie lange dauert die Bearbeitung des V0800 Antrags?

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen bis zu sechs Monate dauern. Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Antragstellung erhalten Sie in der Regel vorläufige Leistungen.

Kann man Bürgergeld online beantragen?

Ja, in vielen Bundesländern ist eine Antragstellung über die Online-Portale der Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit möglich. Alternativ kann der Antrag persönlich beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.

Was passiert, wenn sich meine Situation ändert?

Sie sind verpflichtet, Änderungen in Ihrer Lebenssituation – etwa neue Einkünfte, Umzug oder Änderungen in der Bedarfsgemeinschaft – dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.

Wie hoch ist der Regelbedarf 2025?

Die Regelbedarfsätze werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Die aktuellen Werte können Sie beim Jobcenter oder auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit erfahren.

Wer zählt zur Bedarfsgemeinschaft?

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören Partner, Kinder und weitere Personen, die gemeinsam wirtschaften und füreinander Verantwortung tragen. Das Zusammenleben über ein Jahr oder gemeinsame Kinder führen zur Annahme einer Bedarfsgemeinschaft.

Wird Wohneigentum als Vermögen angerechnet?

Wohneigentum kann als verwertbares Vermögen angerechnet werden, allerdings gelten während der Karenzzeit großzügigere Freibeträge. Nach der Karenzzeit wird eine selbstgenutzte Immobilie in der Regel nicht angerechnet, solange sie angemessen ist.

Niklas Tobias Koch

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Niklas Tobias Koch

Die Berichterstattung wird fortlaufend mit transparenter Quellenprüfung aktualisiert.